Urheberrecht, Nutzungsrechte, Recht am eigenen Bild: Alles, was du über Bildrechte wissen musst

Wenn du von mir den Fotoshooting-Vertrag erhältst, wirst du auch den zweiten Abschnitt „Rechtseinräumungen“ vorfinden. Hinter diesem zugegeben sperrigen Begriff verbergen sich Regelungen zum Urheberrecht und den Nutzungsrechten. Und indirekt spielt hier auch euer Recht am eigenen Bild eine Rolle. Du verstehst nur Bahnhof? Kann ich total gut nachvollziehen, denn so ging es mir anfangs auch.

Aus diesem Grund stelle ich dir in diesem Blogartikel die drei Eckpfeiler des Bildrechts vor. So weißt du schon vorher, was dich im Fotoshooting-Vertrag erwartet, wer welche Rechte hat und warum das alles überhaupt nötig ist. Ready? Dann los!

Dieser Blogartikel ist keine Rechtsberatung! Ich habe mich zwar ein bisschen belesen, aber ich darf natürlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben! Daher kann ich für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der von mir bereitgestellten Inhalte keine Haftung übernehmen.

Was sind Bildrechte?

Ganz einfach formuliert sind Bildrechte ein Oberbegriff für alle rechtlichen Vorschriften und Regelungen, die Fotos und Bilder betreffen.

Wichtige Gesetzesgrundlagen sind das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“, kurz Urheberrechtsgesetz (UrhG), und das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“, kurz Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG).

Auch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielen für das Aufnehmen, Verarbeiten, Verbreiten und Verwenden von Fotos eine Rolle.

Diese Auflistung relevanter Gesetzestexte ist unvollständig, aber das hier ist ja keine juristische Abhandlung (kann ich auch gar nicht leisten!).

Vielmehr geht es darum, ein bisschen Licht in den Gesetzesdschungel zu bringen. Denn dieser Dschungel bildet auch die Grundlage für die eingangs erwähnten „Rechtseinräumungen“ in unserem Fotoshooting-Vertrag.

Recht am eigenen Bild: Dein Recht auf Privatsphäre

KI-erzeugtes Bild zeigt eine Frau, die ein Foto von sich selbst in der Hand haelt, symbolisiert das Recht am eigenen Bild
Bildrechte: Recht am eigenen Bild (Quelle: Mit KI erstellt und nachträglich bearbeitet ∙ 15. Februar 2024 um 20:51).

Fangen wir mal mit dem Recht am eigenen Bild an. Das Recht am eigenen Bild gewährleistet, dass niemand das Abbild einer anderen Person ohne deren Zustimmung verbreiten oder öffentlich zeigen darf.

Auf gut Deutsch heißt das: Jede Person hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wo Fotos von ihr selbst verbreitet werden.

Im Kunsturheberrechtsgesetz steht: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. […]“ (§ 22 KunstUrhG).

Zum anderen – und das ist noch erheblich wichtiger – basiert das Recht am eigenen Bild auf dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses leitet sich aus dem Grundgesetz ab (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG).

Beim Recht am eigenen Bild geht es also um nichts weniger als die Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Diese garantieren die Achtung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ungefragtes Fotografieren anderer Menschen kann deshalb ihre Persönlichkeitsrechte und somit ihr Recht am eigenen Bild verletzen.

Jetzt denkst du vielleicht: Dann darf ich ja überhaupt niemanden fotografieren. Sei beruhigt: Doch, darfst du.

Grundsätzlich können andere Personen ohne deren ausdrückliche Erlaubnis fotografiert werden – vorausgesetzt, die Fotos sind ausschließlich für die private Nutzung vorgesehen (also für die Festplatte oder das private Fotoalbum) und die abgebildete Person hat nicht eindeutig widersprochen.

Auf Social Media oder anderswo darf das Bild hingegen nur veröffentlicht und verbreitet werden, wenn die fotografierte Person explizit eingewilligt hat.

Das KunstUrhG nennt allerdings vier Ausnahmen, bei denen keine Erlaubnis der abgebildeten Person für die Veröffentlichung nötig ist (§ 23 Abs. 1 KunstUrhG):

Die abgebildeten Personen sind nur „Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit“. Der Fokus liegt also nicht auf der Person/den Personen.
Gleiches gilt für „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.“ Hier geht es v. a. um öffentlich zugängliche Demonstrationen. Aber auch in diesem Fall muss der Fokus des Bildes auf dem Geschehen liegen, nicht auf einzelnen Personen.
Die dritte Ausnahme sind „Bildnisse aus dem Bereiche [sic!] der Zeitgeschichte“. Hier sind insbesondere Fotos von Promis und Persönlichkeiten aus Politik und Sport gemeint, die im Rahmen eines gesellschaftlich relevanten Ereignisses entstehen.
Die letzte Ausnahme bezieht sich auf ein höheres Interesse der Kunst – was auch immer das praktisch bedeutet.

Seit der DSGVO spielt bei der Abbildung von Personen allerdings auch der Datenschutz eine große Rolle. Denn Bilder einer natürlichen Person gehören zu den personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten.

Daher gibt es wohl Uneinigkeiten darüber, ob die Ausnahmen laut KunstUrhG überhaupt noch gelten sollten bzw. dürfen. Die DSGVO regelt personenbezogene Daten wesentlich strenger als das KunstUrhG, das immerhin ursprünglich von 1907 stammt.

Der allgemeine Tipp von Expert*innen lautet daher: Lieber eine Erlaubnis zu viel einholen als zu wenig, wenn die Fotos veröffentlicht werden sollen.

Für unser gemeinsames Fotoshooting bedeutet das: Ich nutze die entstehenden Familienfotos von euch nur dann für mein Portfolio, wenn ihr einer Veröffentlichung zugestimmt habt. Diese Freigabeveröffentlichung ist fester Bestandteil unseres Fotoshooting-Vertrags, so dass wir uns rechtlich abgesichert haben.

Wie das mit der Zustimmung eurer Kinder zu einer Veröffentlichung funktioniert, habe ich hier geschrieben.

Urheberrecht: Mein Schutz vor unerlaubter Verwendung

KI-erzeugtes Bild zeigt ein Kind, das mit einem Teddy kuschelt, darueber der Schriftzug "Copyright", symbolisiert das Urheberrecht
Das Urheberrecht ist ein wesentlicher Teil der Bildrechte (Quelle: Mit KI erstellt und nachträglich bearbeitet∙ 15. Februar 2024 um 2231).

Das zweite Recht, das im Rahmen unseres Fotoshootings relevant ist, ist das Urheberrecht bzw. sind die dem Urheberrecht verwandten Schutzrechte: die Leistungsschutzrechte.

Diese Leistungsschutzrechte regeln, dass die von mir angefertigten Fotos nicht ohne meine Genehmigung verwendet, verbreitet, veröffentlicht oder verändert werden dürfen.

Leistungsschutzrechte und das Urheberrecht werden durch das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“, kurz Urheberrechtsgesetz (UrhG), geregelt. Beide Rechte sind zwar verwandt, aber nicht identisch.

Was ist der Unterschied? Ganz grob gesagt: Urheberrechte betreffen Schöpfer*innen eines Werks und Leistungsschutzrechte betreffen diejenigen, die an der Herstellung eines Werks beteiligt sind.

In Bezug auf Fotos lautet dabei die Frage: Ist das Foto ein Kunstwerk im Sinne des UrhG (= ein Lichtbildwerk)? Dann gilt das Urheberrecht. Ist es kein Kunstwerk, sondern ein Lichtbild, finden die verwandten Leistungsschutzrechte Anwendung.

Ob die Fotos, die ich während unseres Fotoshootings von euch mache, nun Kunst im Sinne des UrhG sind oder nicht, ist nicht so wichtig.

Denn selbst wenn sie nicht als Kunst gelten, sind sie wie dargestellt trotzdem als Lichtbilder geschützt (vgl. § 72 Abs. 1 UrhG). Ich, als diejenige, die die Fotos angefertigt hat, darf entscheiden, ob und wo und wann und wie meine Fotos verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.

Dieses Leistungsschutzrecht gilt für 50 Jahre ab Veröffentlichung der Fotos. Werden sie nicht veröffentlicht, dann 50 Jahre ab ihrer Entstehung (§ 72 Abs. 3 UrhG).

Gut für dich zu wissen: Du darfst zu rein privaten Zwecken auch ohne meine explizite Genehmigung einzelne Vervielfältigungen der Fotos anfertigen (§ 53 UrhG).

Würdest du die entstandenen Fotos ohne meine Erlaubnis anderweitig verbreiten oder gar kommerziell nutzen, könnte ich Schadensersatz-, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche geltend machen. Aber ich bin sicher, dass du sowieso nie auf solche Ideen kommen würdest. 😊

Nutzungsrechte: Deine Freiheit, die fertigen Bilder zu verwenden

Ki-erzeugtes Bild, das zwei Haende zeigt, zwischen denen Fotos gereicht werden, symbolisiert die Nutzungsrechte fuer Bilder
Bildrechte: Nutzungsrechte für Bilder (Quelle: Mit KI erstellt und nachträglich bearbeitet∙ 21. Februar 2024 um 1538).

Kommen wir zum dritten und letzten relevanten Recht, dem Nutzungsrecht für Bilder. Wie im vorherigen Abschnitt erläutert, entscheide ich als Fotografin, was mit meinen Fotos passieren darf.

Dazu gehört auch, dass ich Nutzungsrechte, auch Lizenzen genannt, an andere Personen übertragen kann (§ 31 UrhG). Sprich, ich als Fotografin kann dir als meine Kundin bestimmte Rechte einräumen, wie du die entstandenen Fotos nutzen darfst.

Mit unserem Fotoshooting-Vertrag räume ich dir ein räumlich und zeitlich unbegrenztes, einfaches Recht zur privaten Vervielfältigung und privaten öffentlichen Zugänglichmachung ein, d. h.:

räumlich und zeitlich unbegrenzt: Es gibt keine Einschränkungen bzgl. der erlaubten Nutzungsdauer (für immer) und dem erlaubten Nutzungsort (regional, national, europaweit, weltweit) für dich.
einfaches Nutzungsrecht: Du darfst die Fotos zum definierten Zweck nutzen, ohne dass eine Nutzung durch mich und andere ausgeschlossen ist (vgl. auch § 31 UrhG).
privat: Du darfst die Fotos ausschließlich für private Zwecke beliebig oft drucken und vervielfältigen sowie auf Privatprofilen von Sozialen Medien (Facebook, Instagram, Snapshot etc.) zeigen. Die nicht-private und v. a. kommerzielle Nutzung der Fotos ist nicht erlaubt.

Außerdem findest du noch diese drei Bedingungen zu deinem Nutzungsrecht im Vertrag:

Du erhältst das Nutzungsrecht erst nachdem das vereinbarte Honorar vollständig bezahlt wurde.
Du darfst die Fotos nicht bearbeiten oder anderweitig umgestalten.
Falls du die Fotos an Dritte weitergeben oder dein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht an Dritte weiterübertragen möchtest, brauchst du zwingend meine schriftliche Zustimmung.

Nutzungsrechte bzw. Lizenzen spielen im nicht-privaten/kommerziellen Bereich eine noch größere Rolle. Dann müssen Unternehmen in aller Regel eine Lizenz käuflich erwerben, um Fotos redaktionell und v. a. kommerziell nutzen zu dürfen. Wie hoch diese Lizenzgebühr dann ist, hängt von vielen Faktoren ab, die für unser gemeinsames Fotoshooting aber nicht weiter relevant sind.

Schluss

Danke, dass du diesen Artikel über Bildrechte gelesen hast! Das ist nicht das spannendste Thema, I know. Trotzdem ist es natürlich wichtig, dass du deine Rechte als Kundin als auch meine als Fotografin kennst, wenn es um die entstandenen Fotos geht. So haben wir eine gemeinsame Basis für unsere Zusammenarbeit.

Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung benötigst, schreib mir gern! Ich freue mich darauf, dich und deine Familie bei unserem nächsten Fotoshooting kennenzulernen. Lass‘ uns gemeinsam eure kostbarsten Familienschätze einfangen!

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